Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

1. Veranstalter

Hessischer Leichtathletik-Verband (HLV) Kreis Werra-Meißner

 

2. Ausrichter

Hessischer Leichtathletik-Verband (HLV) Kreis Werra-Meißner oder der vom Kreisvorstand beauftragte Verein oder LG. 

3. Wettkampfbestimmungen

Alle Veranstaltungen werden nach den derzeit gültigen Internationalen Wettkampf- Regeln (IWR) und der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) durchgeführt, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist. 

4. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind an allen Kreismeisterschaften nur Mitglieder der dem HLV – Kreis Werra-Meißner angeschlossenen Vereine oder LGs, die einen gültigen Startpass besitzen. Dazu wird auf die DLO, § 4 (Startrecht) und § 5 (Teilnahmerecht an Meisterschaften), hingewiesen. 

Für die Alterklassen U 12 und jünger ist b.a.w. folgende Regelung zu beachten:

Für jeden Teilnehmer muss bei Abgabe der Wettkampfmeldung eine schriftliche Teilnehmererklärung für ein Teilnahmerecht beim Meldeverantwortlichen des jeweiligen Vereines vorhanden sein. 

Das vollständig ausgefüllte Formular wird vom jeweiligen Vereinsverantwortlichen zur Veranstaltung mitgebracht und muss dem Veranstalter auf Verlangen zu Kontrollzwecken vorgelegt werden. 

Ohne Teilnehmererklärung ist keine Wettkampfteilnahme möglich.

Alle Teilnahmeerklärungen müssen von einem Sorgeberechtigten unterschrieben sein. 

Das Muster einer Teilnehmererklärung ist als Anhang beigefügt. 

Empfehlung für die Teilnahme an Wettkämpfen ist, dass die Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten für eine angemessene sportärztliche Untersuchung selbst verantwortlich sind.

Im Gegensatz zur Regelung in der gültigen Fassung der DLO besteht bei Meisterschaften folgende Regelung:
Ausländer können, sofern sie einen Startpass besitzen, Mitglied in einem dem HLV angeschlossenen Verein sind und die entsprechende Vorleistung erfüllt haben, an Meisterschaften teilnehmen. 

Jugendliche dürfen bei einer Meisterschaft in einer Disziplin nur in einer Altersklasse starten. 

5. Meldungen

Die Meldungen sind nur über LA.net2 möglich.

Die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Meldetermine müsse eingehalten werden. 

In der Nacht nach Ablauf der Meldefrist verschickt LA.net2 an alle Nutzer eine Mail mit einem anhängenden „Meldebogen“ als Meldequittung. Diese Quittung bestätigt, dass die darauf genannten Meldungen bis zum Meldeschluss bei LA.net2 erfasst wurden. Sie bestätigt nicht, dass diese Meldungen vom Veranstalter auch akzeptiert wurden.

Nachmeldungen grundsätzlich nur per E-Mail möglich. 

Der Teilnehmer erteilt mit der Meldung durch den Verein/die LG sein Einverständnis, dass sein Bild und seine persönlichen Daten (Name, Geburtsjahrgang, Ergebnisse) im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung (z. B. Presse, Internetseite) bzw. durch die Ergebnislisten verbreitet werden dürfen.

6. Organisationsbeitrag 

7. Stellplatzkarten/Startnummern

Für alle Laufwettbewerbe sind die Stellplatzkarten bis spätestens 45 Minuten vor Beginn des Wettkampfes am Stellplatz abzugeben. Bei allen technischen Wettbewerben haben sich die Teilnehmer spätestens 10 Minuten vor Beginn des Wettkampfes am Wettkampfort zu melden. Die Startnummern sind auf der Brust zu tragen. 

8. Vor-, Zwischen- und Endläufe

Aus den Vorläufen kommen die Zeitschnellsten in die vor Beginn der Wettkämpfe festgesetzte Anzahl von Zwischenläufen oder den Endlauf.
In allen Sprung-, Stoß- und Wurfwettbewerben werden in Vorkämpfen mit 3 Versuchen die 8 Besten für den Endkampf ermittelt. 

9. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die sich am Stellplatz gemeldet haben oder in den Vorkämpfen/Vorläufen eine weitere Teilnahmeberechtigung erworben haben, diese aber nicht wahrnehmen, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht eines Teilnehmers, den er dem Schiedsrichter sofort nach Ende des Vorlaufes oder Vorkampfes vor Weitergabe der Wettkampfliste bekannt geben muss. 

10. Geräte

Sämtliche Geräte, außer Speeren, Disken und Stabhochsprung-Stäben werden vom Ausrichter gestellt. Eigene Geräte dürfen nur benutzt werden, sofern sie vor dem Wettkampf von einem vom HLV zugelassenen Geräteprüfer geprüft, als zugelassen gekennzeichnet sind (offizielle Prüfmarke des HLV) und allen Wettkämpfern für die gesamte Dauer des Wettkampfes zur Verfügung stehen. An den Wettkampfgeräten dürfen nach der Prüfung bis zum Ablauf der gewährten Zeit keine Veränderungen vorgenommen werden. (IWR 187, Internationale Wettkampf-Regeln).
Für den Fall der Beschädigung wird keine Haftung seitens des Veranstalters oder des Ausrichters übernommen. 

11. Innenraum/Wettkampfstätten

Nur die unmittelbar am Wettkampf beteiligten Aktiven und Kampfrichter haben Zutritt zum Innenraum/Wettkampfstätten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Schiedsrichter oder die Veranstaltungsleitung den Wettbewerb solange unterbrechen, bis alle Unbeteiligten die Wettkampfstätte verlassen haben. 

12. Siegerehrung

Die Siegerehrung erfolgt möglichst zeitnah nach Beendigung eines Wettbewerbs, wird jedoch frühestens 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe des Wettkampfergebnisses durchgeführt. (Einspruchsfrist, IWR 146.2).  Es werden die besten acht Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Einzel (bei Endläufen mit weniger als acht Teilnehmern nur die Endlaufteilnehmer) geehrt. Die Siegerehrung schließt den Wettkampf ab und gehört somit auch zum Wettkampf. Die Nichtteilnahme kann zur nachträglichen Disqualifikation führen. Nicht abgeholte Urkunden und Medaillen werden nicht nachgesandt. 

13. Gestellungspflicht für Kampfrichter und Helfer

Alle an Einzel- und Mehrkampfmeisterschaften teilnehmende Vereine (auch jene, die im Verbund einer LG an den Start gehen) sind verpflichtet, Helfer für den gesamten Veranstaltungstag zu benennen.

Die Namen der Helfer sind spätestens bis zum jeweiligen Meldeschluss an die Meldeadresse zu melden.

14. Haftung

Wir schließen unsere Haftung für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 

15. Datenschutz 

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und in dem zur Durchführung und Abwicklung der Kreismeisterschaften erforderlichen Umfang verwendet und weitergegeben. 

Name, Vorname, Altersklasse, Jahrgang, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers können zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. 

Gespeicherte personenbezogene Daten können gegebenenfalls an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. 

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt. 

HLV-Leichtathletikkreis Werra-Meißner

Stand: 14. April 2019